11/16/2022

AusBildung bis 18

Seit 2016 gibt es in Österreich die Ausbildungspflicht: Alle Personen unter 18 Jahren müssen nach der Pflichtschule eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen. Die Ausbildungspflicht ist Kern der Initiative Ausbildung bis 18.

Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesem Zeitraum sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche einer Bildungs- und Ausbildungsmaßnahme oder einer Maßnahme nachgehen, die darauf vorbereitet. Eine zielgerichtete Beratung und Betreuung wird durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern sichergestellt.

Die Ausbildungspflicht kann erfüllt werden durch:

  • Den Besuch weiterführender Schulen (berufsbildende mittlere und höhere Schulen, allgemeinbildende höhere Schulen).

  • Die Absolvierung einer Lehre nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz.

  • Eine Ausbildung nach gesundheitsrechtlichen Vorschriften.

  • Den Besuch von Vorbereitungskursen, zb auf schulische Externistenprüfungen oder auf einzelne Ausbildungen (z.B. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschlussprüfung oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen).

  • Die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (AMS).

  • Die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit Assistenzbedarf gemäß Behinderteneinstellungsgesetz, die deren persönliche Leistungsfähigkeit erhöht und deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert.

  • Eine Beschäftigung im Rahmen eines Perspektiven- oder Betreuungsplans.


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