11/16/2022

Erwachsenenbildung

Schulen für Berufstätige

Für eine Aus- bzw. Weiterbildung ist es nie zu spät. Die meisten Bundesschulen haben z.B. kein Alterslimit, jedoch gibt es natürlich spezielle Ausbildungen für Erwachsene und Berufstätige.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Aufbaulehrgänge Sie haben die Aufgabe, Absolvent/innen einer berufsbildenden mittleren Schule (Fachschule) zur Reife- und Diplomprüfung der entsprechenden berufsbildenden höheren Schule (BHS) zu führen. Auch in Kollegform an HTL möglich!

Höhere Lehranstalten für Berufstätige Die Dauer dieser Ausbildung beträgt je nach Vorbildung 6-8 Semester. Diese Schulen sind Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (BHS). Sie vermitteln eine höhere fachliche und allgemeine Bildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Ziel ist die Befähigung zur Ausübung höherer Berufsbilder in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Tourismus sowie die Befähigung zum Hochschulstudium.

Kollegs Sie vermitteln in einem 4- bis 6-semestrigen Bildungsgang (Tagesform bzw. Abendform) die fachbezogenen Lehr- und Bildungsinhalte einer berufsbildenden höheren Schule (BHS). Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung, der Studienberechtigungsprüfung oder der Berufsreifeprüfung. Die Kollegausbildung an sich schließt mit der Diplomprüfung ab, die sich im Wesentlichen aus den BHS-spezifischen Unterrichtsgegenständen zusammensetzt. Die Kollegausbildung stellt somit für AHS-Absolvent/innen eine fachspezifische berufliche Erstausbildung und für BHS-Absolvent/innen eine berufliche Höher- und Weiterbildung dar.

Weitere Möglichkeiten Sozialberufe, Vorbereitungslehrgänge und (Werk)Meisterschulen im technischen Bereich.


Studienberechtigungsprüfung

Durch die Studienberechtigungsprüfung kann man zu einem bestimmten gewählten Studium ohne Matura zugelassen werden. Sie kann für Universitäts- und Fachhochschulstudien, Pädagogische Hochschulen und Kollegs abgelegt werden. Die Studienberechtigungsprüfung ist kein Maturaersatz und spielt im Berufsleben eher keine Rolle. Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung. Die Studienberechtigungsprüfung umfasst 5 Einzelprüfungen. Die aufnehmende Institution entscheidet über die Zulassung.


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