11/16/2022
Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen des dualen Systems (Lehrabschlussprüfung), von mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst sowie für Personen mit Facharbeiterprüfung gemäß Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, Personen mit Befähigungsprüfung gemäß Gewerbeordnung den allgemeinen Hochschulzugang, führt aber zu keinen beruflichen Berechtigungen.
Teilprüfungen
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen - Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und ein berufsbezogener Fachbereich. Sie ist eine Externistenprüfung, Sie kann an berufsbildenden höheren Schulen, allgemein bildenden höheren Schulen, Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abgelegt werden. Die erste Teilprüfung kann nach vollendetem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung nach vollendetem 19. Lebensjahr abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden in vom BMBWF anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. BFI, WIFI, VHS) und an manchen berufsbildenden Schulen angeboten.