9/6/2024
Allgemeine Informationen
Berufsbildende Schulen vermitteln neben einer fundierten Allgemeinbildung eine berufliche Erstausbildung mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichen Niveaus ab der 9. Schulstufe.
Zu den berufsbildenden Schulen gehören die
Berufsschulen und Polytechnischen Schulen
Technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen
Kaufmännischen Schulen
Schulen für wirtschaftliche Berufe
Schulen für Tourismus
Schulen für Mode
Schulen für Kunst und Gestaltung
Schulen für Produktmanagement und Präsentation
Schulen für Sozialberufe
Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Bundessportakademien
Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
einschließlich Sonderformen und Schulversuche.
Es gibt eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten: Berufsbildende Schulen können mit Ausnahme der Berufsschulen (schulischer Ausbildungsteil des dualen Systems) in verschiedenen Formen mit unterschiedlicher Dauer (1 bis 5 Jahre) geführt werden:
Berufsbildende mittlere Schule (BMS): 3 bzw. 4 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; abgeschlossene berufliche Erstausbildung 1 bzw. 2 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; berufliche Vorbildung
Berufsbildende höhere Schule (BHS): 5 Jahre: Vollzeitschule ab der 9. Schulstufe; abgeschlossene berufliche Erstausbildung und allgemeiner Hochschulzugang
Aufbaulehrgang: 2 bis 3 Jahre: Vollzeitschule nach Abschluss einer BMS; Bildungsziel der BHS
Kolleg: 4 Semester: Vollzeitschule nach der Reifeprüfung; Bildungsziel der BHS
Schulen für Berufstätige: 4 bis 8 Semester: oben genannte Schultypen in Form einer Abendschule
Egal ob die Entscheidung für eine Lehre oder eine kürzere bzw. längere schulische Ausbildung fällt: In einer berufsbildenden Schule lernen Schülerinnen und Schüler Theorie und Praxis des gewählten Ausbildungs-/Berufsbereichs und erhalten eine umfassende Allgemeinbildung. Sofort nach dem Ende vieler Ausbildungen kann das erworbene Wissen praktisch angewendet werden. Die berufsbildenden Schulen ermöglichen den direkten Einstieg ins Berufsleben. Mit einer berufsbildenden höheren Schule erwirbt man den allgemeinen Hochschulzugang sowie - je nach Ausbildungstyp - bestimmte berufliche Qualifikationen und Berechtigungen (Doppelqualifikation). Berufsbildende Schulen bilden die optimale Basis für ein erfolgreiches Berufsleben und bieten die beste Voraussetzung zur Gründung eines Unternehmens.
EU-Anerkennung
Ein großer Vorteil bei der 5-jährigen Ausbildung ist die EU-Anerkennung: Wie die Richtlinie 2013/55/EU ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt. Die Richtlinie eröffnet somit den Berufszugang, regelt aber keine Gleichhaltung von akademischen Graden.
Im Detail: Mit der Richtlinie RL 2013/55/EU zur Änderung der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen kam es zu einer deutlichen Vereinfachung der Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Steigerung der Mobilität sowie zu einer weiteren Straffung und damit erhöhten Transparenz der Vorschriften für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Nach wie vor gibt es die Niveaus a, b, c, d und e. Der Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht dem Niveau b, der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule dem Niveau c, wobei gemäß der neuen Richtlinie (Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii) das Niveau c am Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufsbildenden höheren Schule vermerkt sein muss. Nach Artikel 13 Absatz 2 erkennt der Aufnahmemitgliedstaat die Bescheinigung an, durch die der Herkunftsmitgliedstaat bestätigt, dass die in Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii genannte Ausbildung dem in Artikel 11 Buchstabe c Ziffer i vorgesehenen Niveau gleichwertig ist. Österreichische Abschlüsse einer berufsbildenden höheren Schule werden nach Artikel 13 der Richtlinie auch in jenen Mitgliedstaaten anerkannt, die für den betreffenden Beruf eine Ausbildung auf dem Niveau e (postsekundäre Ausbildung von mindestens vier Jahren) vorsehen. Dies stellt eine Verbesserung für Inhaber von Abschlüssen einer berufsbildenden höheren Schule dar, die nach der bisherigen Rechtslage (Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG) nur einen Anspruch auf Anerkennung haben, wenn im Aufnahmestaat eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von vier Jahren verlangt wird, nicht aber bei einer Ausbildung die länger als vier Jahre dauert. Wie bisher kann der Aufnahmestaat - im Falle von wesentlichen Unterschieden in der Ausbildung - Ausgleichsmaßnahmen setzen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung).
Im Wortlaut (Berechtigung Zeugnis der BHS): Die mit diesem Zeugnis abgeschlossene Ausbildung ist ein reglementierter Ausbildungsgang gemäß Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU. Das Ausbildungsniveau entspricht Artikel 11 Buchstabe c der Richtlinie.
Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen ISCED
ISCED ist ein Instrument der Statistik und dient dem internationalen Vergleich von Bildungsabschlüssen. ISCED hilft der Bildungsforschung und Bildungspolitik, die Bildungssysteme im OECD Raum zu vergleichen, zu analysieren und zu verbessern. ISCED 2011 brachte für Österreich eine weitreichende Änderung in der Darstellung der BHS. Es entsprechen nunmehr der IV. und V. Jahrgang der BHS der Stufe 5; diese wird als short cycle degree education bezeichnet. Diese Stufe ist für sämtliche postsekundäre Abschlüsse konzipiert, die den Absolventinnen und Absolventen professionelles Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen typischerweise praxisorientiert vermitteln. Besonderes Charakteristikum ist die berufsspezifische Ausrichtung. Solche Programme können auch als erster Teil eines Bachelor Programmes definiert sein. Damit stehen Kompetenzen, die an BHS erworben wurden, in direktem Vergleich mit akademischen Angeboten (z.B. einem short cycle degree in UK), was zu Erleichterungen bei der Durchlässigkeit und der Mobilität führen kann.
ISCED 3: Berufsschulen, Berufsbildende mittlere Schulen (Fachschulen)
ISCED 5: Berufsbildende höhere Schulen
ISCED 5: Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige
ISCED 5: Kollegs, Akademien, Meisterschulen, Werkmeisterschulen
Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), dem zweiten relevanten Vergleichsmodell für Qualifikationen in Europa, wurden alle BHS Formen auf die Stufe 5 sowie die BMS auf die Stufe 4 eingeordnet.