11/16/2022
Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, Erzieher/innen (Sozialpädagog/inn/en) auszubilden, die die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit erfüllen und die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife führen. Berufsfelder: Einsatz an Schulen mit ganztägiger Betreuung, Horte, Heime, Tagesheimstätten, Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Beratungsstellen, Freizeitpädagogik, außerschulische Jugendarbeit etc.
Die 5-jährige Bildungsanstalt führt zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung).
Das 4-semestrige Kolleg führt zur beruflichen Berechtigung (Abschluss: Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.
Für beide Ausbildungsformen, die auch berufsbegleitend angeboten werden, ist eine Eignungsprüfung bzw. ein Aufnahmeseminar abzulegen.