11/16/2022

Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, Erzieher/innen (Sozialpädagog/inn/en) auszubilden, die die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit erfüllen und die Schüler/innen zugleich zur Hochschulreife führen. Berufsfelder: Einsatz an Schulen mit ganztägiger Betreuung, Horte, Heime, Tagesheimstätten, Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Beratungsstellen, Freizeitpädagogik, außerschulische Jugendarbeit etc.

  • Die 5-jährige Bildungsanstalt führt zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung).

  • Das 4-semestrige Kolleg führt zur beruflichen Berechtigung (Abschluss: Diplomprüfung). Aufnahmebedingung: Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung.

Für beide Ausbildungsformen, die auch berufsbegleitend angeboten werden, ist eine Eignungsprüfung bzw. ein Aufnahmeseminar abzulegen.


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Kollegs und Kollegs für Berufstätige