Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder einschlägigen Lehrabschlussprüfung.
BEMERKUNG
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.