Glossar

Aufnahmebedingungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Falls nicht alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden können, legt die Schule autonom nähere Bestimmungen fest. Diese orientieren sich meist am Erfolg im Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzw. in bestimmten Unterrichtsgegenständen. An 1- bis 2-jährigen berufsbildenden Schulen, an landwirtschaftlichen Fachschulen, an Schulen für Berufstätige sowie an Kollegs und Aufbaulehrgängen gibt es keine Aufnahmeprüfung. Die Anmeldung sollte am Beginn des 2. Semesters der 8. Schulstufe an der gewünschten Schule erfolgt sein (ACHTUNG: die Fristen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich). Auch wenn keine Aufnahmeprüfung erforderlich ist, sollte in jedem Fall rechtzeitig an der ausgesuchten Schule die Schulerfolgsbestätigung abgegeben werden.