Glossar

Befähigungsnachweis

Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis, dass jemand die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu können. Man unterscheidet zwischen dem generellen und dem individuellen Befähigungsnachweis. a) Genereller Nachweis (§ 18): In diesem Zusammenhang legt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) für reglementierte Gewerbe durch Verordnung fest, durch welche Belege die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind. D.h. jedes Gewerbe hat eine eigene Befähigungsnachweisverordnung (sonstige Gewerbe) oder Meisterprüfungsordnung (Handwerke). b) Individueller Nachweis (§ 19): Kann jemand den Befähigungsnachweis in der durch Verordnung vorgesehenen Form nicht erbringen, so besteht die Möglichkeit, die Befähigung auch auf andere Art nachzuweisen, und zwar durch entsprechende Beweismittel, die bestätigen, dass er/sie über die zur Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die vorgelegten Unterlagen zu kontrollieren und das Vorliegen festzustellen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann grundsätzlich jedes Gewerbe schon ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde ausgeübt werden.