Glossar

Kollegs

An manchen berufsbildenden höheren Schulen werden Kollegs (Tagesform: 4 Semester, Abendform: 6 Semester) geführt, die die Aufgabe haben, Absolvent/innen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer berufsbildenden höheren Schule zu vermitteln. Das Kolleg wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen und man erhält berufliche Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung bzw. Ingenieurgesetz. Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung; für technische Kollegs auch erfolgreicher Abschluss einer 4-jährigen facheinschlägigen Fachschule (Kolleg/Aufbaulehrgang). Absolvent/innen der meisten technischen Kollegs können nach 3-jähriger praktischer Verwendung die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" beantragen.