Glossar
Meisterprüfung
Meisterprüfungen für Handwerke und Prüfungen für reglementierte Gewerbe werden generell bei der Meisterprüfungsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammern abgenommen. Jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann zur Meisterprüfung antreten. Sie besteht aus einen fachpraktischen Teil, einem betriebswirtschaftlich-rechtlichen Teil (Unternehmerprüfung) sowie der Ausbilderprüfung. Sämtliche Meisterprüfungen bestehen aus 5 Modulen, die man unabhängig voneinander absolvieren kann:
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung, Teil A und B
Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung, Teil A und B
Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Wurde eine einschlägige Lehrabschlussprüfung oder facheinschlägige Schule positiv absolviert, entfällt jeweils der Teil A des Moduls 1 und des Moduls 2. Bei Absolvent/innen von bestimmten facheinschlägigen Schulen kann das Modul 3 entfallen. Grundsätzlich ist der Ersatz von bestimmten Modulen der Meisterprüfung in der Meisterprüfungsordnung geregelt.