Glossar
Schulpflicht
Die allgemeine Schulpflicht beträgt 9 Schuljahre und gilt für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr, die sich - unabhängig von der Staatsbürgerschaft - dauernd in Österreich aufhalten. Der Besuch einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule ist - bei positivem Abschluss der 8. Schulstufe - nach den ersten 8 Jahren der allgemeinen Schulpflicht möglich.