Glossar
Universitätsberechtigung
Der allgemeine Hochschulzugang oder die Universitätsberechtigung wird mit der Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung und Berufsreifeprüfung (sowie eingeschränkt mit der Studienberechtigungsprüfung) erworben. Die Reife- und Diplomprüfung der berufsbildenden höheren Schulen berechtigt zum Besuch von Kollegs, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.