Höhere technische Bundeslehranstalt

Kontaktdaten

Kennzahl: 621417

Adresse: Viktor-Kaplan-Straße 1, 8605 Kapfenberg

Telefon: 050 248069

Website: https://www.htl-kapfenberg.at/

E-Mail: office@htl-kapfenberg.ac.at

HTL Höhere technische Lehranstalt

Höhere Lehranstalt für Aviation Technology

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe,

Bemerkung: Abschluss Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Kunststoff- und Umwelttechnik

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Mechatronik

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Dauer: 5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule

Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis, Schulautonome Vertiefung: Fertigungstechnik

Dauer: 4 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

Fachschule für Mechatronik mit Betriebspraxis

Dauer: 3,5 Jahre

Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.

Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

HTL Höhere technische Lehranstalt für Berufstätige

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik

Dauer: 8 Semester

Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Dauer: 8 Semester

Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik

Dauer: 8 Semester

Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Dauer: 2 + 6 Semester

Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen

Dauer: 2 Semester

Bedingung: Facheinschlägige Lehrabschlussprüfung; Sonstige Fachschule oder Lehrabschlussprüfung.

Bemerkung: Berechtigung zum Aufbaulehrgang für Berufstätige.

Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang für technische Fachrichtungen

Dauer: 1-2 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)

Bedingung: Positiver Abschluss einer technischen Fachschule bzw. Lehrabschlussprüfung.

Bemerkung: Nach positivem Abschluss Einstieg in den Aufbaulehrgang.

Aufbaulehrgang für Berufstätige

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Dauer: 2 + 6 Semester

Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Dauer: 7 Semester (Abendschule)

Bedingung: Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik

Dauer: 7 Semester (Abendform)

Bedingung: Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.

Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Externistenprüfung

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung