Höhere technische Bundeslehranstalt
Kontaktdaten
Kennzahl: 621417
Adresse: Viktor-Kaplan-Straße 1, 8605 Kapfenberg
Telefon: 050 248069
Website: https://www.htl-kapfenberg.at/
E-Mail: office@htl-kapfenberg.ac.at
HTL Höhere technische Lehranstalt
Höhere Lehranstalt für Aviation Technology
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe,
Bemerkung: Abschluss Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Kunststoff- und Umwelttechnik
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Mechatronik
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule
Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis, Schulautonome Vertiefung: Fertigungstechnik
Dauer: 4 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Fachschule für Mechatronik mit Betriebspraxis
Dauer: 3,5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
HTL Höhere technische Lehranstalt für Berufstätige
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik
Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik
Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgang für technische Fachrichtungen
Dauer: 1-2 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)
Bedingung: Positiver Abschluss einer technischen Fachschule bzw. Lehrabschlussprüfung.
Bemerkung: Nach positivem Abschluss Einstieg in den Aufbaulehrgang.
Aufbaulehrgang für Berufstätige
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau
Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik
Dauer: 7 Semester (Abendschule)
Bedingung: Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Dauer: 7 Semester (Abendform)
Bedingung: Positiver Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau
Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen
Dauer: 2 Semester
Bedingung: Facheinschlägige Lehrabschlussprüfung; Sonstige Fachschule oder Lehrabschlussprüfung.
Bemerkung: Berechtigung zum Aufbaulehrgang für Berufstätige.