Kathi-Lampert-Schule für Sozialbetreuungsberufe des Werkes der Frohbotschaft Batschuns
Kontaktdaten
Kennzahl: 804519
Adresse: Am Garnmarkt 12, 6840 Götzis
Telefon: 05523 53128-10
Website: https://www.kathi-lampert-schule.at/
E-Mail: office@kathi-lampert-schule.at
Fachschule
Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau) mit Pflegeassistenz
Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 17 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.
Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgang der Schule für Sozialbetreuungsberufe
Dauer: 2 Semester
Bedingung: Positiver Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 16. Lebensjahres; Praktikumsstelle in einer sozialen Einrichtung.
Bemerkung: Berechtigt zum Eintritt in eine Schule für Sozialbetreuungsberufe.
Fachschule für Berufstätige
Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)
Dauer: 6-12 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)
Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)
Dauer: 6-12 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)
Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.
Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)
Dauer: 4-8 Semester (je nach Vorbildung/Qualifikation)
Bedingung: Positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Mindestalter 19 Jahre; Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit (§ 10 (2) PA-PFA-AV).
Bemerkung: Abschluss: Facharbeiterprüfung.